Was ist Kritische Infrastruktur? 

Kritische Infrastruktur sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Wohlstand auch in Krisenfällen. 

Rechtsgrundlage für Kritische Infrastruktur und deren Betreiber bildet das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Konkretisiert wird die Definition der Kritischen Infrastrukturen durch §§ 1 – 7 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSIG (BSI-Kritisverordnung, BSI-KritisV). Die BSI-KritisV beschreibt die einzelnen Sektoren näher und nennt Schwellenwerte zur Bestimmung, ob es sich bei einem Betreiber um eine Kritische Infrastruktur handelt. 

Wer zählt zu den Betreibern kritischer Infrastruktur? 

Diese Frage wird durch eine konkrete Rechtsverordnung geklärt – BSI-KritisV, deren erster Teil 2016 veröffentlicht wurde. Ein Anhaltspunkt ist der Versorgungsgrad: Er wird anhand von Schwellenwerten für jede Anlagenkategorie im jeweiligen KRITIS-Sektor bestimmt. Der Regelschwellenwert liegt bei 5000.000 versorgte Personen. Sollten 500.000 Menschen nicht mehr mit Wasser, Strom … versorgt werden können, ist eine Versorgungskrise wahrscheinlich. Quelle:BMI 

Kritische Infrastruktur in Deutschland – Status Quo? 

Laut des BMI (Bundesministeriums des Inneren) ist Deutschland im Hinblick auf seine Infrastruktur„in qualitativer Hinsicht gut aufgestellt“. Laut Regierung heißt es: „Die Versorgungssicherheit im Sinne der Ausfallsicherheit etwa im Bereich der Stromversorgung nimmt im Vergleich zu anderen Staaten einen der oberen Plätze ein. Und sie überwacht die damit verbundenen Anforderungen auch (Energiewirtschaftsgesetz) und überprüft auch die eingesetzte Technik mithilfe der Bundesnetzagentur. Fest steht: Kritische Infrastrukturen sollten den Stand der Technik abbilden.

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